Ethische, soziale, ökologische Belange und eine marktgerechte Rendite – Anlegen mit ETF-Fonds
Ethische, soziale, ökologische Belange und eine marktgerechte Rendite – Anlegen mit ETF-Fonds
Wie bei Investmentfonds bilden Indexaktien Sondervermögen des Emittenten. Das Vermögen einer Indexaktie ist somit vom Vermögen des Emittenten getrennt und bleibt auch bei Insolvenz des Emittenten erhalten.
Im Gegensatz zu klassischen Fonds, die neben einer kostenintensiven Managementleistung auch eine Vertriebsprovision für den Anlageberater vorsehen, sind ETFs hauptsächlich auf eine niedrige Gebührenbelastung des Fondsvermögens ausgelegt und verzichten deshalb neben einer aktiven Managementleistung auch auf implizite Kick-Back-Zahlungen.
Auf Grund der Tatsache, dass Anlageberater auf eine Vergütung ihrer Beratungsleistungen angewiesen sind und diese bei ETFs nicht vom Emittenten getragen wird, werden ETFs Privatanlegern in der Praxis hauptsächlich von Honorarberatern empfohlen.
Ziel der folgenden Erläuterungen ist es, Privatanleger unabhängig vom Anlagevolumen mit leicht nachvollziehbaren und praktischen Hinweisen beim eigenverantwortlichen Aufbau einer chancenreichen und kostengünstigen ETF-Anlage zu unterstützen.
1. Auswahl der Anlagestrategie
Der Aufbau einer langfristigen Geldanlage kann in zwei Schritten vorgenommen werden. Ziel des ersten Schrittes ist die Erstellung einer passenden Anlagestrategie. Wesentliche Kriterien bei der Zusammenstellung der passenden Strategie sind Risikobereitschaft und Anlagehorizont des Anlegers.
2. Umsetzung der Anlagestrategie
Im zweiten Schritt wird jede Anlageklasse der Strategie mit einem oder mehreren Indexfonds belegt. Welchen Indexfonds man hier bevorzugt, hängt stark von der individuellen Markterwartung ab und ist insofern nicht neutral zu bewerten. Zu jedem Index gibt es mindestens einen Indexfonds (ETF). Eine vollständige und übersichtliche Zusammenstellung der in Deutschland zugelassenen Indexfonds befindet sich auf der Internetseite der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com).
3. Kauf von Indexfonds
ETFs können genau wie Aktien an den Börsen gehandelt werden.
Eine ganz neue Möglichkeit bieten wir Ihnen: RiesterRente mit ETF Strategiedepot Index und Antragstellung auf 19.812,00 € an Staatlichen Zulagen für Sie*
Wie bei einem Sparbuch zahlen Sie einen Eigenbetrag ein, den Sie bei uns jederzeit verändern können. Auf diesen Eigenbetrag erhalten Sie hohe Zinsen. Was unser EFT Riestersparbuch von einem normalen Sparbuch unterscheidet ist, dass Sie noch zusätzlich Zulagen bekommen. Auf diese Zulagen bekommen Sie wieder Zinsen.
Flexibel bleiben Sie auch bei der Beitragzahlung: Sie können jederzeit den Vertrag beitragsfrei stellen und das Geld liegt vom Staat sicher wie in einer Art Tresor.
Ziel d. Anlage ist es, gute Ertragsaussichten mit einem überdurchschnittl. Risikoprofil zu verbinden. Den Schwerpunkt bilden Aktien-ETFs mit einem Anteil von mind. 60%. Es kann auch in Renten- und offene Immobilienfonds, sowie in alternative Investments (z.B.Rohstoffe) investiert werden. Zur Verfügung stehen alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds.
Dabei werden wir auch Investmentanlagen berücksichtigen, die ethische, soziale und ökologische Belange verfolgen, wenn diese eine marktgerechte Rendite erwarten lassen und eine ausreichende Bonität haben.
Das vorliegende Dokument wendet sich an Privatanleger, die sich für den eigenverantwortlichen Aufbau eines kosteneffizienten Portfolios mit Hilfe von ETFs interessieren. Die Intention dieses Dokuments ist die Unterstützung beim selbstbestimmten und kosteneffizienten Vermögensaufbau.
Die Ausarbeitung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt in keinem Fall eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Anlageinstrumenten dar. Sowohl Jörg Becker – Versicherungsagentur als auch ihm assoziierte Unternehmen haften unter keinen Umständen für irgendwelche Verluste sowie direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund der Verwendung des vorliegenden Dokuments entstehen.
(*Eintrittsalter 29 Jahre, Familie mit 1 Kind, Mindestbetrag 4% vom Jahresbruttoeinkommen, bis zum 67 Lebensjahr, siehe Tabelle)
Welche Kriterien sind bei der BU-Feststellung „Selbständiger“ zusätzlich zu berücksichtigen?
Zu den „Selbständigen“ zählen mitarbeitende Unternehmer, Betriebs- und
Geschäftsinhaber,
beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowie freiberuflich
Tätige, die hinsichtlich ihrer Berufsausübung keiner Fremdbestimmung
unterworfen sind.
Bei einer selbständig oder freiberuflich tätigen versicherten Person setzt
Berufsunfähigkeit
zusätzlich voraus, dass sie außerstande ist, durch zumutbare Umorganisation
ihres Arbeitsplatzes oder ihres Tätigkeitsbereichs sowie durch Zuweisung
betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter, sich ein Tätigkeitsfeld
zu schaffen, das mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit ausschließt. Eine
Umorganisation
ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer
oder der versicherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses
auf die Geschicke des Unternehmens realisiert werden kann und keinen
erheblichen
Kapitalaufwand erfordert. Die Stellung als Betriebsinhaber muss erhalten
bleiben.
Stichwortverzeichnis
Welcher Beruf ist im Falle einer Berufsunterbrechung maßgeblich?
Welcher Beruf ist im Falle einer
Berufsunterbrechung maßgeblich?
Ist die Ausübung eines Berufes vorübergehend
unterbrochen, z.B. wegen Mutterschutz,
Erziehungsurlaub, Zivil-/Grundwehrdienst oder
Arbeitsunfähigkeit, ist der
letzte ausgeübte Beruf maßgebend, sofern ein
vertragliches Arbeitsverhältnis besteht.
Stichwortverzeichnis






