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Warum die Absicherung des Arbeitseinkommens durch die Verlängerung der Arbeitszeit bis 67 Jahre noch wichtiger wird.

Kein Geld trotz Berufsunfähigkeit

(verpd) Mit höherem Renteneintrittsalter steigt auch das Risiko, berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der gesetzliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) seit einigen Jahren nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis gilt. Deshalb droht denjenigen Altersarmut, die sich nicht privat absichern.

Wie Statistiken belegen, wird schon jetzt rund jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte berufs- oder erwerbsunfähig, bevor er in Rente geht. Doch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei Weitem nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Gesetzlicher Schutz nur noch für Ältere

In den „Genuss” einer gesetzlichen BU-Absicherung kommen nur noch ältere Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Sie haben auch dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch erwerbsfähig sind.

Für alle, die nach diesem Stichtag auf die Welt kamen, ist der Schutz vor Berufsunfähigkeit Privatsache. Für den Fall der Fälle müssen Jüngere also eine private BU-Versicherung abschließen und aus eigener Tasche bezahlen.

Qualifikation und Berufserfahrung sind unwichtig

Für die Jüngeren gelten seit 2001 schärfere Regeln. So gibt es bei einer Berufsunfähigkeit gar keine Rente mehr, das heißt, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein kann, hat keinen Anspruch auf eine Rente.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich muss man bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Die Erwerbsminderungsrente wird zu 100 Prozent an diejenigen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Der halbe Satz gilt für gesetzlich Versicherte, die mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden erwerbsfähig sind. Wer sechs oder mehr Stunden am Tag arbeiten kann, gilt nicht mehr als erwerbsgemindert und hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gilt: Welche Erwerbstätigkeit der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden noch ausüben kann, ist unabhängig von seiner Qualifikation. Kann beispielsweise ein Architekt aufgrund seines Gesundheitszustandes immer noch mindestens sechs Stunden am Tag als Portier oder im Call-Center eingesetzt werden, hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Beispiel-Rechnung einer Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente für einen Arbeitnehmer, der seit seinem 20 Lebensjahr arbeitet und ein durchschnittliches versicherungspflichtiges Brutto-Einkommen von 30.000 Euro im Jahr hatte, liegt in den alten Bundesländern bei rund 1.050 Euro.

Bei einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro (Nettolohn eines Ledigen wären dann circa 1.500 Euro), ergäbe dies auch bei einer vollen Erwerbsminderung immerhin noch eine Versorgungslücke von rund 500 Euro.

Ist der Arbeitnehmer aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nur nicht in der Lage, beispielsweise seinen Beruf als Elektriker auszuüben und könnte er stattdessen mehr als sechs Stunden am Tag als Portier eingesetzt werden, bekommt er von der gesetzlichen Rentenversicherung gar nichts.

 
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Auf den nachfolgenden Seiten bieten wir unseren Kunden und denen die es werden wollen umfangreiche Informationen zur Tätigkeit als Finanz und Versicherungsmakler an.

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Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Jörg Becker

 
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Makler oder Vertreter - wo ist der Unterschied?
 
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Spielregeln bei Aktienfonds

Beachten Sie keine Aussagen welche in Zeitungen (je reißerischer der Titel, desto größer der Absatz!) oder Fernsehen gemacht werden. Nur Profis können die Berichterstattung der Weltwirtschaft richtig bewerten.

Seien Sie hartnäckig, zäh und geduldig. Bleiben Sie Ihrem Anlagehorizont treu (mindestens 7 Jahre besser 10 Jahre).

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Rente mit 67 ?

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Rente „nicht mehr sicher“. Es gibt immer mehr ältere Menschen und immer wenig jüngere, die in die Rentenkassen einzahlen. Somit entstand schon in den letzten Jahren ein Ungleichgewicht. Schwer vorstellbar ist es für die jüngeren Leute, dass man bis zum 67. Lebensjahr arbeiten soll, bis man in Rente gehen kann.


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