|
Rente mit 67 ?
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Rente „nicht mehr sicher“. Es gibt immer mehr ältere Menschen und immer wenig jüngere, die in die Rentenkassen einzahlen. Somit entstand schon in den letzten Jahren ein Ungleichgewicht. Schwer vorstellbar ist es für die jüngeren Leute, dass man bis zum 67. Lebensjahr arbeiten soll, bis man in Rente gehen kann.
Aber soll die künftige Generation die Rechnung für den gesellschaftlichen Wandel alleine bezahlen? Nun beschloss auch der Bundesrat, das Eintrittsalter für die Rente von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Ausnahmen sind möglich. Begonnen wird damit in einzelnen Schritten im Jahr 2012. Erst im Jahr 2029 werden in der Regel alle Beschäftigten mit 67 in Rente gehen.
Die rentennahen Jahrgänge sind davon also nicht betroffen. Dass diese nicht über Gebühr belastet werden, war ein Hauptanliegen der Bundesregierung. Sie brachte das Gesetz in das parlamentarische Verfahren ein.
Zugleich erhalten die Jüngeren die Gelegenheit, sich auf diese Entwicklungen einzustellen.
Künftig setzt sich eine ausreichende Alterssicherung aus drei Bestandteilen zusammen:
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre hat vor allem das Ziel, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2009 19,9 Prozent nicht überschreiten. Danach soll er sogar sinken. Langfristig wird er bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen.
Gleichzeitig verhindert die Bundesregierung, dass das Rentenniveau zu stark sinkt. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten. Bis 2020 soll das Rentenniveau nicht unter 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns fallen, bis 2030 nicht unter 43 Prozent.
Das Renteneintrittsalter wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise angehoben. Dies beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947, zunächst mit einem Monat pro Jahr. Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1947 beträgt danach 65 Jahre und einen Monat. Für den Geburtsjahrgang 1948 beträgt sie 65 Jahre und zwei Monate und setzt sich entsprechend fort.
Ab dem Jahrgang 1959 erfolgt die Anhebung in Zweimonatsschritten. Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, müssen dann in der Regel bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
|