Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind.

Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.

Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.

Die Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man mit verschiedenen Möglichkeiten vornehmen:

  • als selbständige Versicherung
  • als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
  • als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
  • als Basisrente mit Einschluss einer BUZ
  • in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds

Die Verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.
Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Grad einer Behinderung.
In Deutschland spielt dieser Begriff vor allem für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Seit 1. Januar 2005 stellt die Erwerbsfähigkeit auch ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann. Der vergleichbare Sachverhalt in Österreich wird im Artikel Invaliditätspension beschrieben.

Mehr auf diesen Seiten: Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsminderung

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeit

Die Berufe mit den höchsten Raten an Berufsunfähigkeit

Rang↓ Beruf↓ Neuzugänge Renten↓ Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrenten↓ Anteil der Renten wegen Tod↓
1 Dachdecker 1021 52,4% 28,4%
2 Krankenpfleger 7972 41,3% 12,2%
3 Schlachter 1348 40,0% 19,8%
4 Tiefbauer 1266 38,1% 23,6%
5 Maurer 5449 37,7% 20,2%
6 Maler 3167 37,4% 20,6%
7 Sozialarbeiter 8668 36,4% 10,6%
8 Bauhilfsarb. 7228 36,0% 25,1%
9 Hilfsarbeiter 18027 36,0% 21,6%
10 Betonbauer 1464 35,4% 17,3%

Hinterlasse eine Antwort


XHTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>