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Soll Ihre Unfallversicherung günstig sein? Man unterscheidet generell zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.In Deutschland passiert nahezu alle vier Sekunden ein Unfall. (20.000 Unfälle in 48 Stunden.) An diesen Unfällen sind zu einem Drittel Kinder beteiligt. In der Freizeit ereignen sich die meisten Unfälle, über 60%. über die gesetzliche Unfallversicherung ist man keineswegs ausreichend versichert. Diese Absicherung gilt ja nur während der Arbeitszeit und auf dem Weg zwischen Wohnung und der Arbeitsstelle. Die Invaliditätsleistung ist der wichtigste Bestandteil der Unfallversicherung. Eine ausreichende Höhe, mindestens das 5-fache Jahreseinkommen, besser noch mehr, schützt den Versicherten und die Angehörigen im schweren Unglücksfall vor einem möglichen finanziellen Absturz. Selbst hohe Invaliditätssummen sind zu erschwinglichem Beitrag erhältlich. Die Höhe der Invaliditätsleistung bemisst sich an der Schwere bzw. dem Grad der Invalidität. Als Bemessungsmaßstab dient die so genannte Unfallversicherung "Gliedertaxe". Danach werden festgelegte Prozentsätze, bezogen auf die vereinbarte Invaliditätssumme, bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit der Körperteile seitens des Versicherers gezahlt. Das hört sich für den Laien jetzt alles total kompliziert an, das ist es aber gar nicht. Da sich die Beiträge aufgrund der Marktgegebenheiten ständig ändern, ist es ganz interessant, von Zeit zu Zeit einen Vergleich zu tätigen, damit man auf Dauer für die Unfallversicherung nicht zu viele Beiträge zahlt. Nur aus reiner Bequemlichkeit sollte man nicht über Jahre unbedingt bei einer Gesellschaft bleiben. Der Markt im Bereich der Unfallversicherungen ist unübersichtlich und es existieren große Unterschiede zwischen den Versicherungstarifen. Deshalb sind die Konditionen und Preise unbedingt eingehend zu studieren. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf das berühmte Kleingedruckte zu legen, damit man keine böse Überraschung erlebt. Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Neben dem Invaliditätsrisiko können auch weitere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfallleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen in der Regel erst 12 Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleitung eine Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig werden. Was hier zusammenfassend gesagt auf den ersten Blick kompliziert klingt, ist beim näheren Studieren betrachtet aber ganz einfach miteinander zu vergleichen. Deshalb sollte man auch nicht verzagen, sondern von Zeit zu Zeit einen Vergleich im Bereich Unfallversicherungen unbedingt wagen. Wir vergleichen für Sie:
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Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker, auf der Baustelle oder in der Freizeit: Das Unfallrisiko ist immer dabei. Zwar muss nicht immer gleich das Schlimmste passieren. Die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen. Arbeiter und Angestellte sind während ihrer Arbeit automatisch durch die zu 100 Prozent arbeitgeberfinanzierte gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) geschützt. Die Berufsgenossenschaften leisten ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Für Kinder, Schüler und Studenten gilt: Sie sind im Kindergarten, in der Schule und in der Universität gesetzlich versichert. Auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kindergarten beziehungsweise Schule ist mitversichert. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit. Wer im Falle eines Unfalles in allen Lebenslagen abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit. Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt wird bzw. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Sinn einer Unfallversicherung ist die Abdeckung einmaliger Umstellungskosten nach einem Unfall, der Invalidität zur Folge hat. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens nach drei weiteren Monaten ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Zu bedenken ist: Nach schweren Unfällen kommen zu den Einkommenseinbußen zusätzliche Kosten zum Beispiel für Umbaumaßnahmen in der Wohnung beziehungsweise im Haus hinzu. Kosten für Betreuung oder Versorgung fallen ebenfalls häufig an. Grundsätzlich gilt: Die private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe dort). Sie ist jedoch unter Umständen für alle diejenigen sinnvoll, die wegen einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch Personen, die einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind (z.B. Hausfrauen, Kinder und Kraftfahrer) sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Die Leistung einer Unfallversicherung richtet sich im Wesentlichen nach der Bewertung der Körperteile (Gliedertaxe) und der Leistungserhöhung (Progression). Letztere bewirkt, dass die Leistungen progressiv mit dem Invaliditätsgrad bis auf beispielsweise 225, 350, 500 oder 1000 Prozent der Versicherungssumme ansteigen. Nachteilig ist wiederum, dass die Progression in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent greift. Die Progression bewirkt also eine besonders hohe Absicherung sehr schwerer Unfälle. Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Versicherungssumme im Versicherungsvertrag mindestens aber 70.000.-€ Grundsumme. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Die Versicherungs- oder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am Lebensstandard des Versicherten. Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hier finden sich z.B. auch Angaben über die Gliedertaxe und die Progressionsstaffel.
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