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Krankenversicherung

Eine passende private Krankenversicherung - günstig und goldrichtig!

Die private Krankenversicherung ist gerade nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds

zum 01.01.2009 mit einem einheitlichen Beitragssatz zur gesetzlichen

Krankenversicherung

für einige Menschen besonders attraktiv geworden.

Hierbei gibt es jedoch Einiges zu beachten:

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Angestellten bis zu einem Einkommen von 3.562,50 Euro im Monat. Selbstständige und freiberuflich tätige Menschen haben ein individuelles Wahlrecht. Die Beitragsbemessungs

grenze legt die Höhe der Krankenkassenbeiträge fest und gibt an, bis zu welchem Einkommen die

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden. Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungsgrenze. Diese wurde im Jahre 2003 von der BBG abgekoppelt.

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt: Man kann in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn man nicht unter die Versicherungspflicht fällt. Das gilt einkommensunabhängig für selbstständig Tätige. Selbstständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker) können spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung abschließen. Ausnahmen gelten auch hier: selbständig tätige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze weicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab.

 

Arbeitnehmer könnten sich erst dann aus der Pflichtmitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse befreien und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze (siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Zum Bruttoeinkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonuszahlungen.

 

Die allgemeine Krankenversicherungspflicht begann nach der Gesundheitsreform zum 01.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle, welche der gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen sind, rückwirkend zum 01.04.2007 in der GKV versichert. Alle, welche der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, müssen sich in der PKV versichern. Hier kommt dem Basistarif besondere Bedeutung zu, da in diesen Tarif die PKV alle Personen, welche der PKV zuzuordnen sind, ohne Risikozuschläge aufgenommen werden müssen. Seit dem 01.07.2007 steht der modifizierte Standardtarif dieser Personengruppe offen. Versicherte in dem modifizierten Standardtarif wurden zum 01.01.2009 in den Basistarif überführt.

 

Die private Krankenversicherung stellt nach wie vor eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar, da die privaten Anbieter meist einen größeren Leistungskatalog bereithalten und höhere Gesundheitsleistungen bieten. Zu beachten ist jedoch der Selbstbehalt und die zumeist höheren Beiträge. Auch das Thema Altersrückstellung ist zu beachten, damit im Alter nicht plötzlich höhere Beiträge drohen.

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